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PEGASTAR-Lizenzbedingungen

1. Vertragsgegenstand 
1.1 Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches Recht, die PegaStar-Datenverarbeitungsprogramme zu den nachfolgenden Bedingungen zu benutzen.
1.2 Die DV-Programme werden dem Lizenznehmer via Download überlassen. Zum Programm gehört eine Anwendungsdokumentation, die dem Lizenznehmer im PDF-Format überlassen wird (ebenfalls via Download). DV-Programme und Dokumentation werden nachstehend als „Lizenzmaterial“ bezeichnet.

2. Nutzungsumfang
2.1 Der Lizenznehmer ist berechtigt, die überlassenen DV-Programme auf einem einzelnen Personal-Computer (nachfolgend „PC“ genannt) zu nutzen (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit, CPU). Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, sie über das zur Anwendung auf dem PC hinaus notwendige Maß zu vervielfältigen und/oder sie an Dritte zu verkaufen oder sonst zur Nutzung zu überlassen.
2.2 „Nutzen“ umfasst das vollständige oder teilweise Einspeichern (Kopieren) der DV-Programme in den PC, die Ausführung der Programme und die Verarbeitung der Datenbestände.

3. Schutz des Lizenzmaterials
3.1 Unbeschadet der gemäß Ziffer 1 und 2 eingeräumten Nutzungsrechte behält der Lizenzgeber alle Rechte am Lizenzmaterial. Das Eigentum des Lizenznehmers an maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern, Datenspeichern und Datenverarbeitungsgeräten wird hiervon nicht berührt.
3.2. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, im Lizenzmaterial enthaltene Schutzvermerke unverändert beizubehalten. Der Schriftzug und das Logo von „PegaStar“ sind eine eingetragene Marke. Die Bezeichnung „PegaStar“ darf der Lizenznehmer nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung im geschäftlichen Verkehr verwenden; dies gilt nicht für Material, das der Lizenznehmer vom Lizenzgeber bezieht und auf dem diese Bezeichnungen angebracht sind.
3.3 Der Lizenznehmer wird vor der Vernichtung oder sonstiger Weitergabe von maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern das Lizenzmaterial vollständig löschen.

4. Lieferung 
4.1 Der Lizenznehmer erhält einen Link zu den DV-Programmen, über den er sich diese herunterladen kann.
Ebenso erhält er einen Link zur Anwendungs-Dokumentation (Beschreibung), über den er sich diese im PDF-Format herunterladen kann.
4.2 Die Auslieferung erfolgt ca. 3-5 Tage nach Zahlungseingang.

5. Gewährleistung 
Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass es nicht möglich ist, DV-Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Für das Lizenzmaterial gewährleistet der Lizenzgeber aber den vertragsgemäßen Gebrauch in Übereinstimmung mit der dem Lizenznehmer übergebenen Beschreibung. Dies gilt insbesondere für zugesicherte Eigenschaften. Im Fall erheblicher Abweichungen von der Leistungsbeschreibung ist der Lizenzgeber zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt und verpflichtet. Der Lizenznehmer hat brauchbare Unterlagen über Art und Auftreten solcher Abweichungen zur Verfügung zu stellen. Die Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den vorgesehenen Einsatzbedingungen verursacht werden. Die Verpflichtung zur Nachbesserung endet mit einem Ablauf von 12 Monaten nach Lieferung. Gelingt es dem Lizenzgeber innerhalb einer angemessenen Frist nicht, durch Nachbesserung die erheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Lizenznehmer eine vertragsgemäße Nutzung des Programms ermöglicht wird, kann der Lizenznehmer eine angemessene Herabsetzung der Lizenzgebühren verlangen. Der Lizenznehmer wurde explizit darauf hingewiesen bei der Bestellung, dass die Software ab Windows 7-Betriebssystemen nicht mehr läuft. Windows 7 32 Bit läuft meist nach einigen speziellen Einstellungen (Anleitung wird im Download-Bereich mitgeliefert), ab Windows 7 64 Bit läuft die Software definitiv nicht.

6. Haftungsbeschränkungen
Jede Vertragspartei haftet für von ihr zu vertretende Schäden insgesamt nur zur Höhe von 100,-- €. Der Lizenzgeber haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und Folgeschäden aus Ansprüchen Dritter. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, sowie für Personenschäden und Schäden durch Verletzung von Urheberrechten Dritter.

7. Rückgabe und Löschung von Lizenzmaterial
7.1 Der Lizenzgeber kann die Lizenz fristlos schriftlich kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen seine Verpflichtung nach Ziffer 2 dieses Vertrages (Nichtweitergabe) verstößt. Schadensersatzansprüche des Lizenzgebers bleiben davon unberührt.
7.2 Mit Wirksamwerden einer Kündigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Original, sowie alle noch bei ihm befindlichen Kopien und Teilkopien des Lizenzmaterials, an den Lizenzgeber zurückzugeben. Bei Lizenzmaterial, das auf maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern des Lizenznehmers aufgezeichnet ist, tritt anstelle der Rückgabe das vollständige Löschen der Aufzeichnung.

8. Allgemeine Bestimmungen 
8.1 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
8.2 Bei Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Lizenzgebers vereinbart.

Die Abbuchung von Lizenz-Bestellungen erfolgt durch unseren Fakturierungs-Dienstleister www.digistore24.com.
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